Zu Reformen muss auch das Steuerrecht seinen Beitrag leisten. Wie lang kann sich der Gesetzgeber dieser Tatsache widersetzen?
Frankfurt. Die bislang letzte Unternehmensteuerreform liegt bereits mehr als 15 Jahre zurück. Länder, mit denen Deutschland im Steuerwettbewerb steht, haben die Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessert, auch durch Steuersenkungen.
Neueste Untersuchungen weisen Deutschland das Attribut Hochsteuerland zu. Zwar hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Experten zweifeln aber aufgrund der geringen Entlastung an der Wirksamkeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland.
Dabei wären diese mehr als notwendig. Die Wirtschaft schwächelt. Selbst der Bundeswirtschaftsminister geht nur noch von einem Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent in diesem Jahr aus. Damit lassen sich keine großen Sprünge machen. Die Unternehmen leiden zudem unter den hohen Energiekosten.
Steuererleichterungen sind nicht nur Geschenke
Jetzt wäre es an der Zeit, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu verbessern. Dazu kann und muss auch das Steuerrecht seinen Beitrag leisten. Unternehmen sorgen für Beschäftigung und damit auch für Beitragseinnahmen in der Sozialversicherung. Steuererleichterungen für Unternehmen sind daher keine Geschenke, sondern tragen auch zur Beschäftigungssicherung bei.
Wie lange kann sich der Gesetzgeber diesen Tatsachen widersetzen? Punktuelle Maßnahmen helfen nicht weiter, ein Gesamtkonzept ist notwendig. Ob die Ampelregierung die Kraft dazu hat?