Durch eine Zusatzangabe bei der Steuererklärung können sich Beschäftigte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Hundert Euro extra vom Staat holen. Alle Details zu den Voraussetzungen, der Auszahlung und den notwendigen Einkommensgrenzen findet man hier auf Finanz.de.
Derzeit können Millionen von SteuerzahlerInnen in Deutschland durch ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 wieder durch Rückerstattungen und Steuergutschriften profitieren. Je nach Familienstand und wirtschaftlicher Situation winken so bis weit über 1.000 Euro zurück.
Ein wichtigter Baustein dabei ist für viele Beschäftigte dabei die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie bringt bis zu 123 Euro jährlich extra – über sechs Jahre gerechnet sind das sogar 738 Euro. Wie man sich diese Spareinlage und den Betrag sichern kann, findet man hier auf Finanz.de:
Arbeitnehmer-Sparzulage erhöht Gutschrift bei der Steuererklärung
Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine attraktive Möglichkeit zum Vermögensaufbau für Arbeitnehmer in Deutschland. Durch diese Zusatzleistung unterstützt der Arbeitgeber seine Angestellten beim Sparen. Die Art der Anlage – ob Aktienfonds oder durch einen Bausparvertrag – bleibt dabei dem Arbeitnehmer überlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es durch die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat noch zusätzlich Geld dazu – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Höhe dieser staatlichen Förderung variiert und ist an die jährliche Steuererklärung gebunden. Allerdings profitieren nur jene Arbeitnehmer davon, die unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegen. Bislang konnten etwa 8 Millionen Beschäftigte in Deutschland diese Zulage beanspruchen. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2024 hat jedoch die Einkommensgrenzen verdoppelt, wodurch nun 14 Millionen weitere Arbeitnehmer Zugang zu dieser Förderung erhalten.
Ziel dieser staatlichen Förderung ist es, besonders Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Die bisherigen Einkommensgrenzen, festgelegt im Jahr 1999, unterschieden sich je nach Anlageform.
Neue Einkommensgrenzen ab 2024
Ab 2024 gelten neue Regelungen: Die Einkommensgrenzen für alleinstehende Arbeitnehmer und Paare wurden auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro angehoben, ohne Unterscheidung nach der Art der Anlage. Zudem wurde die Höhe der Sparzulage angepasst. Bei Aktienfonds können bis zu 20 Prozent der eingezahlten Summe, maximal jedoch 400 Euro, und bei Bausparverträgen bis zu 9 Prozent, maximal 470 Euro, vom Staat hinzugefügt werden.
Interessant ist auch die Möglichkeit, für mehrere VL-Verträge die Sparzulage zu erhalten. So kann ein Arbeitnehmer jährlich bis zu 123 Euro zusätzlich vom Staat bekommen, was über die Laufzeit von sechs Jahren eine Summe von 738 Euro ergibt.
Auszahlung am Ende der Laufzeit
Die Beantragung der Sparzulage erfolgt durch ein einfaches Verfahren innerhalb der Steuererklärung, bei dem nur wenige Angaben auf dem Mantelbogen erforderlich sind. Die Einreichungsfristen sind flexibel. Auch für Arbeitnehmer, die keine reguläre Steuererklärung abgeben, besteht die Möglichkeit, die Zulage durch das Ausfüllen des Mantelbogens zu beantragen. Die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt jedoch erst am Ende der Laufzeit des VL-Vertrags und wird vom Finanzamt gesammelt vorgenommen.