Aus dem Handelsblatt-Archiv: Nach einem Todesfall müssen Angehörige viel organisieren. Häufig ist Eile geboten. Das gilt auch für die Entscheidung, ob man ein Erbe ausschlägt.
Frankfurt. Wenn ein Mensch verstirbt, müssen die Angehörigen nicht nur emotional den Verlust bewältigen. Sie stehen auch vor allerlei bürokratischen Aufgaben und finanziellen Fragen. Hat der Verstorbene ein Testament verfasst, muss dieses umgehend dem Nachlassgericht übergeben werden. Wer nicht so handelt, macht sich strafbar. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst sind Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder und Enkelkinder an der Reihe.
Doch eine Erbschaft bedeutet nicht immer neuen Reichtum. Der Nachlass kann auch überschuldet sein, und Erben müssen grundsätzlich für die Schulden aufkommen. In solchen Fällen kann es sich anbieten, das Erbe auszuschlagen.
Für die Entscheidung bleibt allerdings wenig Zeit. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Erbe anzunehmen und dann rechtliche Schritte zu ergreifen, um eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen auszuschließen. Wie genau das funktioniert und woran Erben außerdem denken sollten – ein Überblick.